
Alten- & Krankenpflege
Wir sind gerne für Sie da.
Die Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. ist Leistungserbringer der professionellen ambulanten Pflege, geregelt durch die Sozialgesetzbücher V und XI. Um eine individuelle und bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, werden die Leistungen in einem persönlichen Beratungsgespräch gemeinsam mit dem Kunden vereinbart.
Wann ist es sinnvoll, einen Pflegedienst zu kontaktieren?
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Krankheiten oder spezielle medizinische Anforderungen bei der gepflegten Person
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Verordnung von Behandlungspflege durch den Arzt (z. B. Wundversorgung, Strümpfe an- und ausziehen)
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Kognitive Einschränkungen: Unterstützung beim Bereitstellen und Überwachen der Medikamente (nach ärztlicher Zustimmung)
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Unsicherheiten bei der Körperpflege: Sturzprävention beim Duschen oder Baden durch die Anwesenheit einer Pflegefachkraft
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Entlastung pflegender Angehöriger: Schaffung von Freiraum und Erholung
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Anleitung bei Pflege- und Behandlungstätigkeiten für Angehörige
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Professioneller Abstand: manchmal wünschenswert, um die Beziehung zwischen Pflegebedürftigem und Angehörigen zu unterstützen
INTERESSANT FÜR SIE
Was ist Pflegebedürftigkeit?
Die Pflegebedürftigkeit wird definiert als gesundheitliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Abhängigkeit von personeller Hilfe.
Körperliche, psychische und physische Beeinträchtigungen werden gleichwertig betrachtet.
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Mobilität
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Kommunikative und kognitive Beeinträchtigungen
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Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
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Fähigkeit zur Selbstversorgung
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Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Belastungen
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Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
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Antrag bei der zuständigen Pflegekasse bestellen
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Eventuell Hilfe beim Ausfüllen in Anspruch nehmen durch Sozialstation, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, VDK
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Der Medizinische Dienst der Krankenkassen vereinbart einen Termin für die Begutachtung zu Hause (Arztbriefe, Entlassbriefe vom Krankenhaus bereithalten)
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Gutachten wird erstellt und die Pflegekasse entscheidet dann über den Pflegegrad
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Widerspruch einlegen, falls man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist
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Jeder Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, ob er Pflegesachleistung (Pflege durch einen Pflegedienst) oder Pflegegeld in Anspruch nimmt
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Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege müssen separat beantragt werden

