top of page
Herz.png

Die Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. ist Leistungserbringer der professionellen ambulanten Pflege, geregelt durch die Sozialgesetzbücher V und XI. Um eine individuelle und bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, werden im Beratungsgespräch die Leistungen mit dem Kunden vereinbart.

 


Wann ist es sinnvoll einen Pflegedienst zu kontaktieren?

  • wenn bei der gepflegten Person bestimmte Krankheiten zu beachten sind

  • wenn der Arzt eine sogenannte „Behandlungspflege“ verordnet hat: zum Beispiel Wunden versorgen, Kompressionsstrümpfe  anziehen.

  • bei kognitiven Einschränkungen kann ein Pflegedienst zum Stellen der Medikamente geordert werden, sofern der Hausarzt dies befürwortet

  • Unsicherheiten beim Duschen oder Baden (Sturzgefahr) werden durch die Anwesenheit einer Pflegefachkraft reduziert

  • Entlastung pflegender Angehörige – Freiraum schaffen, Durchatmen

  • Anleitung bei Pflege und Behandlungspflege

  • manchmal ist professioneller Abstand für die Beziehung zwischen Pflegebedürftigem und Angehörigen sinnvoll und gewünscht

Leistungen

Alten- & Krankenpflege

Wir sind gerne für Sie da.

Interessant für Sie

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Die Pflegebedürftigkeit wird definiert als gesundheitliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Abhängigkeit von personeller Hilfe.
Körperliche, psychische und physische Beeinträchtigungen werden gleichwertig betrachtet.

  1. Mobilität

  2. Kommunikative und kognitive Beeinträchtigungen

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  4. Fähigkeit zur Selbstversorgung

  5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Belastungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

  1. Antrag bei der zuständigen Pflegekasse bestellen

  2. Eventuell Hilfe beim Ausfüllen in Anspruch nehmen durch Sozialstation, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, VDK

  3. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen vereinbart einen Termin für die Begutachtung zu Hause (Arztbriefe, Entlassbriefe vom Krankenhaus bereithalten)

  4. Gutachten wird erstellt und die Pflegekasse entscheidet dann über den Pflegegrad

  5. Widerspruch einlegen, falls man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist

  6. Jeder Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, ob er Pflegesachleistung (Pflege durch einen Pflegedienst) oder Pflegegeld in Anspruch nimmt

  7. Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege müssen separat beantragt werden

bottom of page