
Die Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. ist Leistungserbringer der professionellen ambulanten Pflege, geregelt durch die Sozialgesetzbücher V und XI. Um eine individuelle und bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, werden im Beratungsgespräch die Leistungen mit dem Kunden vereinbart.
Wann ist es sinnvoll einen Pflegedienst zu kontaktieren?
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wenn bei der gepflegten Person bestimmte Krankheiten zu beachten sind
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wenn der Arzt eine sogenannte „Behandlungspflege“ verordnet hat: zum Beispiel Wunden versorgen, Kompressionsstrümpfe anziehen.
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bei kognitiven Einschränkungen kann ein Pflegedienst zum Stellen der Medikamente geordert werden, sofern der Hausarzt dies befürwortet
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Unsicherheiten beim Duschen oder Baden (Sturzgefahr) werden durch die Anwesenheit einer Pflegefachkraft reduziert
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Entlastung pflegender Angehörige – Freiraum schaffen, Durchatmen
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Anleitung bei Pflege und Behandlungspflege
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manchmal ist professioneller Abstand für die Beziehung zwischen Pflegebedürftigem und Angehörigen sinnvoll und gewünscht
Leistungen
Alten- & Krankenpflege
Wir sind gerne für Sie da.
Interessant für Sie:
Was ist Pflegebedürftigkeit?
Die Pflegebedürftigkeit wird definiert als gesundheitliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Abhängigkeit von personeller Hilfe.
Körperliche, psychische und physische Beeinträchtigungen werden gleichwertig betrachtet.
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Mobilität
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Kommunikative und kognitive Beeinträchtigungen
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Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
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Fähigkeit zur Selbstversorgung
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Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Belastungen
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Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
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Antrag bei der zuständigen Pflegekasse bestellen
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Eventuell Hilfe beim Ausfüllen in Anspruch nehmen durch Sozialstation, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, VDK
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Der Medizinische Dienst der Krankenkassen vereinbart einen Termin für die Begutachtung zu Hause (Arztbriefe, Entlassbriefe vom Krankenhaus bereithalten)
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Gutachten wird erstellt und die Pflegekasse entscheidet dann über den Pflegegrad
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Widerspruch einlegen, falls man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist
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Jeder Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, ob er Pflegesachleistung (Pflege durch einen Pflegedienst) oder Pflegegeld in Anspruch nimmt
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Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege müssen separat beantragt werden
