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Familienpflege

kompetent - freundlich - zuverlässig

Familienpflege/Haushaltshilfe leisten Hilfen direkt zu Hause, sodass Kinder in ihrer gewohnten Umgebung gut betreut und versorgt leben können. Im Mittelpunkt stehen das Kindeswohl und die alltäglichen Herausforderungen im Familienleben. Die Helferinnen entlasten und verbessern die Lebenssituation in besonderen Notsituationen der Familien. Die Angebote der Familienpflege und der Haushaltshilfe richten sich an alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und Staatsangehörigkeit.

Wenn Mama oder Papa krank sind…..

Bieten wir Ihnen:

  • schnelle Hilfe

  • individuelle Beratung

  • qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen

  • Abrechnung mit allen Kostenträgern

Rechtsanspruch
In vielen Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflege. Die Finanzierung ist bei stationärer und ambulanter Behandlung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, z.B. wegen einer schweren Krankheit, einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, nach einer Operation oder einer Krankenhausbehandlung.
 

Anspruch auf Haushaltshilfe ohne Kind:
Dies gilt auch für Haushalte ohne Kinder. Dieser Anspruch gilt für alle Versicherten für längstens vier Wochen.
 

Wann bekommen Sie eine Familienpflegerin?

  • Sie führen einen Haushalt und werden plötzlich krank.

  • Bei einer ärztlich festgestellten Risikoschwangerschaft.

  • Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt.

  • In besonderen Notsituationen.


Voraussetzung für die Kostenerstattung:
Ein Kind unter 14 Jahren in der Familie.

 Wie bekommen Sie eine/-n Familienpfleger/-in?

Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe.

Das Attest sollte die genaue Diagnose, den notwendigen Stundenumfang pro Tag, sowie die voraussichtliche Dauer enthalten.

Sie lassen sich hinsichtlich Antragstellung und Kostenübernahme beraten und melden Ihren Bedarf möglichst frühzeitig an.

Sie stellen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe und reichen das    ärztliche Attest dort ein!

Bei notwendiger Verlängerung lassen Sie sich ein Folgeattest ausstellen und reichen dieses unverzüglich bei ihrer Krankenkasse ein.

Unsere Leistungen:

  • Haushaltsführung:

Tägliche Routinearbeiten und kindgerechter Tagesablauf

  • Ernährung und Grundversorgung:

Mahlzeitenzubereitung und Einkauf

  • Pädagogische Betreuung der Kinder:

Unterstützung und Vertretung der Eltern in ihren Erziehungsarbeiten, z.B. altersentsprechende Betreuung und Hausaufgabenhilfe

  • Gesundheitsvorsorge:

Pflege von Säuglingen und Kleinkindern

  • Kindernotfallbetreuung

Haushaltsorganisationstraining
Das HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege (HOT) richtet sich an mehrfach belastete Familien und ist als Einzelfallhilfe im Rahmen öffentlicher Jugendhilfe konzipiert.

 

HOT stellt das Wohlergehen der Kinder in den Mittelpunkt und möchte die Selbsthilfefähigkeiten von Familien stärken. Die Eltern werden durch gezieltes Training schrittweise angeleitet, ihrer Verantwortung für die tägliche Versorgung der Familienmitglieder gerecht zu werden.
 

Träger der Kosten: Jugendhilfe
 

Wer trägt die Kosten?

  • Krankenkassen

  • Rentenversicherung

  • Beihilfe

  • Jugendhilfe

  • Kirchliche Mittel

  • Familie/ Selbstzahler

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