top of page

KOSTENLOSER

SCHNUPPERTAG

Als pflegender Angehöriger brauchen Sie von Zeit zu Zeit eine „Verschnaufpause“,

um Raum für eigene Interessen zu haben, eine Entlastung vom Alltag zu erfahren und um neue Kraft zu tanken.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE DABEI!

Betreuungsgruppen

Silberperlen

Ganz herzlich laden wir Menschen in unsere Betreuungsgruppen ein, die betreuungs- und unterstützungsbedürftig, demenziell erkrankt sind oder einfach nur Geselligkeit suchen, um gemeinsam schöne Stunden zu verbringen.

Gerne bieten wir Ihnen einen kostenlosen Schnuppertag in den Betreuungsgruppen an.

 

AdobeStock_44976146.jpeg

Wir wollen miteinander...​

 

... reden

... Erinnerungen austauschen

... Frühstücken oder Kaffee und Kuchen genießen

... gemeinsam lachen

... Lieder singen & Spiele spielen

... miteinander beten

... Ausflüge machen

BG-4_edited.jpg

KOSTEN

 

Die anfallenden Kosten werden über einen Pauschalbetrag berechnet. 

Die Kosten für den Besuch der Gruppe sind bis zu 125 € (Entlastungsleistungen) monatlich bei den Pflegekassen erstattungsfähig.

 

Wenn Sie wünschen, steht Ihnen unser Fahrdienst zur Verfügung.


 

  • Grundpflege nach SGB XI
    Pflegesachleistungen für die Häusliche Pflege Pflegesachleistungen können Sie für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst verwenden. Wir rechnen die erbrachten Leistungen dann direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld Pflegegeld kann in Anpruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Vorraussetzung für den Bezug ist, dass die Pflegehilfe selbst beschafft wird. Das Pflegegeld kann auch mit Sachleistungen eines Ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden. Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz II als zweckgebundene Kostenerstattung für in Anspruch genommene Angebote bei der häuslichen Pflege eingeführt. Es werden monatlich ab dem Pflegegrad 1 bis zu 125 Euro erstattet.
  • Behandlungspflege nach SGB V
    Die medizinische Behandlungspflege wird über ein Rezept vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die nur Fachkräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durchführen. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
  • Beratungen
    Wir erbringen die von den Pflegekassen geforderten halbjährlichen oder jährlichen Beratungsgespräche. Gerne sind wir darüber hinaus für Sie da, falls Sie Fragen zum Thema Pflege haben.
  • Krankenhausersatzpflege
    Ist neben der Behandlungspflege zusätzlich eine Körperpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung erforderlich, kann diese an bis zu 28 Tagen erfolgen, wenn: Nach einem Krankenhausaufenthalt der Haushalt und die Körperpflege nicht selbständig durchgeführt werden können und keine andere Person im Haushalt lebt, die dies übernehmen kann. Wie bei der Behandlungspflege wird die Krankenhausersatzpflege durch den behandelnden Arzt verordnet und, sofern keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung besteht, durch die Krankenkasse bewilligt.
  • Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
    Beratung & Service Wohnraumanpassung und Wohnberatung Unterstützung bei MDK Besuch und Pflegestufeneinschätzung Hilfestellung bei Problemen mit der Pflegekasse Beratung im häuslichen Umfeld § 37 SGB XI
  • Schulung in der Häuslichkeit nach SGB XI
    Spezielle Schulung in Kinästhetik Transfer und Lagerungen Rückenschonendes Arbeiten Umgang mit Hilfsmitteln Umgang mit Inkontinenzartikeln
  • Verhinderungspflege
    Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege ab dem Pflegegrad 2. Eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr ist möglich (Mindestpflegezeit von 6 Monaten muss von der Pflegeperson erreicht sein) mit Leistungen bis zu 1.612 Euro. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind 806 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Verhinderungspflege kann bei Bedarf auch stundenweise beantragt werden, wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden pro Tag beträgt. In diesem Fall erfolgt keine Begrenzung auf 6 Wochen, sondern nur auf den Höchstbetrag. Das Pflegegeld wird in diesem Fall in voller Höhe weiter gezahlt. Die 1.612 Euro können für die Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst, entfernte Verwandte oder eine fremde Person verwendet werden.

ORTE UND TERMINE UNSERER BETREUUNGSGRUPPEN

bottom of page